KFZ-Sachverständiger

Ihr Recht bei Kaskoschaden

Wer nach voll- oder teilverschuldeten Unfall seine Kaskoversicherung in Anspruch nimmt, bezieht seine Rechte aus dem Versicherungsvertrag, bzw. den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

Weisungsrecht unbedingt beachten! Setzen Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung in Kenntnis.

Wichtig!

Die Beauftragung eines freien, unabhängigen Sachverständigen steht Ihnen auch hier zu. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, müssen die Kosten für ein Kasko-Gutachten in der Regel jedoch aus eigenen Mitteln finanziert werden. Hat die Versicherung gegen Ihren Sachverständigen keine Einwände und sichert eine Kostenübernahme für dessen Gutachten zu, sollten Sie sich die Frage stellen: Warum? Vielleicht einmal kurz über Begriffe wie frei und unabhängig nachdenken ggf. in Frage stellen, das könnte schlimmeres verhindern.

 

Lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag sorgfältig und aufmerksam durch!